Baustellensicherung an Straßen

Baustellensicherungen stützen sich vor allem auf zwei gesetzliche Standards


Baustellensicherungen stützen sich vor allem auf zwei gesetzliche Standards, nämlich die “technischen Lieferbedingungen” (TL) und die RSA: “Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.

Die Abkürzungen sind sehr gebräuchlich im Kontext der Baustellensicherung, doch was bedeuten sie eigentlich genau?

Bei den TL handelt es sich um die Anforderungen in Bezug auf die Qualitätsmerkmale des Absperrmaterials an Baustellensicherungen. Hier werden zum Beispiel Beschaffenheit, Ausführung und Maße des Materials festgelegt. An Baustellen werden so Kontrollprüfungen ermöglicht und vereinfacht. Leitbaken, die nicht den TL entsprechen sind auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen.

Die RSA wiederum bilden die rechtliche Grundlage und sind ein Bestandteil der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Darin sind verschiedenste Anwendungsgebiete und Szenarien abgebildet. Sie stellen somit eine Art Leitfaden zur korrekten Absicherung dar.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) spielt dabei eine sehr große Rolle. Sie sorgt für die Weiterentwicklung der Baustellensicherungs-Richtlinien. Sie bezieht sich besonders auf die ökologischen Auswirkungen von Baustellenabsperrungen, wie zum Beispiel Emissionen oder Unruhe an der betroffenen Ortsstelle.

Sobald ein Bauvorhaben umgesetzt werden soll, muss dies beim zuständigen Straßenbauamt gemeldet werden. Bei kurzlebigen Baustellen kann die Absicherung und der anschließende Arbeitsbeginn ohne vorherige Kontrolle stattfinden. Bei langfristigen Baustellen hingegen, findet vor dem Beginn eine Kontrolle durch den Auftraggeber statt. Absicherungen an Bundesautobahnen erfordern eine noch höhere Sicherheitsstufe. Dort muss vor den Arbeiten eine Kontrolle durch die Behörde erfolgen. Für die gesamte Zeit der Baustellensicherung muss der Auftraggeber an Werktagen 2x täglich und an Sonn- und Feiertagen 1x täglich Inspektionen durchführen.

Ganz schön viele Gesetzesgrundlagen, oder? Dementsprechend viele Vorschriften und Gesetze in Bezug auf die Aufstellung sind also auch gelistet.

Genau das war das Ziel dieser RSA-Schulung bei unserem Kooperationspartner Niklaus Baugeräte in Gomaringen. Die Geschäftsführer Julian Rammler & David Wagner haben an dieser Schulung erfolgreich teilgenommen.

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